AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KontaktH - Die Firmenkontaktbörse 2011
 
 
1.         Veranstalter ist die Hochschule Heilbronn.
 
2.         Veranstaltungsort ist die Hochschule Heilbronn, Max-Planck-Str. 39, 74081 Heilbronn.
 
3.         Veranstaltungsdatum und -zeit
            Donnerstag, 24.11.2011 von 9.30 bis
14.00 Uhr
 
4.         Ziele und Inhalte der Veranstaltung
1. Kontaktaufnahmen zwischen Studierenden sowie Absolvent/innen und Unternehmen
3. Unternehmenspräsentationen
2. Vermittlung von Praktika, Bachelor-/ Master-Thesen und Einstiegsstellen
 
5.         Zielgruppe sind Studierenden und Absolvent/innen der Hochschule Heilbronn und anderer Hochschulen sowie Young Professionals.
 
6.         Anmelde- und Bearbeitungsgebühr
Zur Abdeckung der entstehenden Sachkosten wird einmalig eine Pauschale von 350 € (bei Anmeldung bis zum 31.07.) bzw. 400 € (bei Buchung ab 01.08.) erhoben. In der Pauschale sind folgende Leistungen enthalten:
1. Standfläche
2. Strom- und Internetzugang
3. Marketingmaßnahmen (Druck von Plakaten und Broschüren)
4. Kaffeepauschale (Kaffee, Tee, Softgetränke, Brezeln, Obst, Gebäck)
5. Mittagessen für 2 Personen, 25 € für jede weitere Person
6. Firmenprofil mit Firmenlogo in der Messebroschüre und auf der Messe-Webseite
7. auf Wunsch eine Firmenpräsentation
 
7.         Unternehmenspräsentationen sind im Voraus beim Veranstalter anzumelden und werden von diesem mit Angabe der Uhrzeit und des Ortes bestätigt.
Das Messeteam behält es sich vor, die Anzahl der Präsentationen, nach der Reihenfolge der Anmeldung, zu beschränken.
 
8.         Die Anmeldung ist ein für den Aussteller rechtsverbindliches Angebot und muss bis spätestens 01.10.2011 beim Veranstalter eingegangen sein.
Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, der Veranstalter erteilt eine Zu- oder Absage. Bitte beachten Sie, dass die Standplätze begrenzt sind.
 
9.         Rechnungsstellung
Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit der Zusage. Die Bearbeitungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
 
10.       Storno
Tritt der Aussteller nach Bestätigung durch den Veranstalter vom Vertrag zurück, kann die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet werden.
 
11.       Gestaltung des Standes / Werbung
Die Gestaltung der gemieteten Standfläche liegt beim Aussteller. Die Standeinrichtungen dürfen aufgrund der Sicherheitsbestimmungen nicht in die Gänge ragen. Der Aussteller gibt sein Einverständnis für die Abbildung seines Firmenlogos auf Werbeplakaten, Handzetteln und der Homepage der Veranstaltung.
 
12.       Aufbau / Abbau
Für den Auf- und Abbau der Stände ist allein der Aussteller verantwortlich. Der Aufbau ist am Veranstaltungstag ab 7:30 Uhr erlaubt. Mit dem Abbau darf ab 14:00 Uhr begonnen werden.
 
13.       Haftung
Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Standes, der Exponate oder Informationsmedien übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter/innen oder die von ihm beauftragten Personen verursacht werden. Der Veranstalter haftet lediglich bei Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter/innen oder die von ihm beauftragten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Im Versicherungsfalle wird um unverzügliche Anzeige beim Veranstalter gebeten.

Mit freundlicher Unterstützung durch: